02.04.2008 - Datenschützer, Juristen und die Online-Branche sind unterschiedlicher Meinung bei der Frage der Einstufung der IP-Adresse. Laut dem BVDW könne ein Verbot ihrer Speicherung das Targeting erschweren.
Gehört die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten? In der Debatte sind sich momentan Juristen, Verbraucherschützer und Vertreter aus der Online-Branche erwartungsgemäß uneins.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte etwa hat im vergangenen Jahr nach der Klage eines Verbrauchers ausgerechnet dem Bundesjustizministerium die Speicherung der IP-Adresse des Klägers untersagt. Nur die Nutzung durch einen bestimmten Besucher nicht mehr zu protokollieren wäre unmöglich gewesen, da ein Content-Anbieter zunächst einmal nicht weiß, wer sich hinter welcher IP verbirgt. Also musste das Ministerium die gesamte IP-Speicherung einstellen.
BVDW spricht sich gegen Verbot aus
"Wir haben dieses Urteil durchaus registriert", sagt Gerd M. Fuchs, Justiziar des Bundesverbands Digitale Wirtschaft. Der Verband teile die Meinung des Gerichts jedoch nicht. "Zudem würde ein Speicherungsverbot der IP-Adressen die Möglichkeiten des Targeting beim Online-Marketing erheblich einschränken", so Fuchs.
Bei der Geo- oder Regio-Targeting genannten Form der Auslieferung von Online-Werbung wird beispielsweise auf der Basis der IP-Adresse versucht, den Standort des jeweiligen Rechners zu ermitteln. Auf diese Weise soll dem Nutzer dann Werbung mit Angeboten aus seiner Region gezeigt werden.
Verena Grentzenberg, Anwältin der Kanzlei Lovells LLP, hat das Urteil "erstaunt". Ihrer Ansicht nach sind IP-Adressen nicht generell als personenbezogen einzustufen. "Wenn hinreichendes Zusatzwissen vorliegt, um die Person hinter der IP-Adresse zu ermitteln, liegt ein personenbezogenes Datum vor - sonst nicht", sagt die Medienrechtsexpertin und spezifiziert: "Damit etwas als personenbezogenes Datum gilt, muss der Bezug zu einer bestimmten Person gegeben sein oder ohne unverhältnismäßigen Aufwand hergestellt werden können." Würde man die IP-Adressenspeicherung generell aufgeben, würde dies "das Internet zu einem rechtsfreien Raum machen. Das halte ich für nicht erstrebenswert", so Grentzenberg.
Die euopäische Artikel-29-Datenschutzgruppe, bis vor Kurzem geführt vom deutschen Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, stuft indes in einer Erklärung IP-Adressen generell als "Daten, die sich auf eine bestimmbare Person beziehen" ein. Schaars Behörde speichert die IP-Adressen der Besucher seiner Website seit Anfang des Jahres nur noch in anonymisierter Form.
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe kündigte zudem in einer Erklärung an, sich mit dem Datenschutz in Social Networks sowie beim Behavioral Targeting auseinander setzen zu wollen. (re)
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