20.11.2006 - Auf Online-Formularen erhobene Einwilligungen für uneingeschränkte Telefonwerbung sind nicht rechtmäßig.
Das hat das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil (AZ 11 L 66/06) entschieden. Im konkreten Fall war die Einwilligung nach Ansicht der Richter alleine deshalb unwirksam, weil aus der Formulierung "Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und er per Post, Telefon, SMS oder E-Mail interessante Informationen erhält" nicht klar hervorgehe, in welchem Umfang der Nutzer einwillige. Zum anderen fehle die erforderliche ausdrückliche Einwilligung, da die Erklärung im vorliegenden Fall in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "versteckt" worden sei.
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