24.11.2005 - Verbindung mit zusätzlicher Werbung nicht zulässig
Mit Werbung verbundene Produktweiterempfehlungen per E-Mail sind wettbewerbswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in einem aktuellen Urteil (AZ 3 U 1084/05). Ein großes deutsches Versandhandelshaus bot auf seiner Website an, ausgewählte Produktempfehlungen per Mail an Dritte zu versenden. Die Mail enthielt dann noch weitere Werbung. Die Nürnberger Richter sahen das als Spam an, da die Einwilligung des Adressaten nicht vorgelegen habe.
Das Urteil ist eine der ersten oberinstanzlichen Entscheidungen zum Thema Produktweiterempfehlungen per Mail. In anderen Verfahren war bereits die reine Produktempfehlung als wettbewerbswidrig eingestuft worden.
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de