02.06.2005 - Die Bundesregierung will Online-Dienste einheitlich regulieren
Für Aufregung sorgt die derzeit von der Bundesregierung geplante Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Das Bundeswirtschaftsminis-terium will dabei unter anderem den Datenschutz liberalisieren, redaktionell gestaltete Dienste dagegen stärker reglementieren. Erste Reaktionen aus der Industrie und von Seiten der Verbraucherschützer lassen vermuten, dass der Entwurf den Bundestag nicht in der vorliegenden Form passieren wird. Geändert werden soll zunächst Paragraph 12 Absatz 3 des TMG: Die so genannte eBay-Klausel soll Diensteanbietern bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen erlauben, das Nutzungsverhalten ihrer Kunden umfassend aufzuzeichnen. Provider könnten dann künftig Auskünfte über personenbezogene Daten ohne explizite Zustimmung der Nutzer an "berechtigte Stellen und Personen" weitergeben. Bislang durften diese nur von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten angefordert werden, nicht aber von Privatpersonen und Unternehmen. Verbraucherschützer protestieren Die Pläne stoßen bei Verbraucherschützern auf heftige Kritik. Unter dem Vorwand, gegen illegale Downloads vorgehen zu können, drohe dort eine "ungehemmte Datensammlung", meint Prof. Hedda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Verbraucherschutzministerin Renate Künast mutmaßte öffentlich, dass Unternehmen offensichtlich Informationen verkaufen, die sie aus Kundenbindungsprogrammen gewinnen, und forderte die Wirtschaft auf, sich freiwillig auf die Datennutzung für Werbung oder Marktforschung zu beschränken. "Das Thema ist so wichtig, dass wir gesetzgeberische Maßnamen nicht ausschließen", so die Grünen-Politikerin. Branchenkenner schätzen dagegen, dass sich die Liberalisierung auf die Datennutzungsmodelle der Unternehmen nicht auswirken werde. "Seriöse Unternehmen können sich so etwas gar nicht leisten", sagt Albrecht von Truchsess, Sprecher des Metro-Konzerns. Dialog-Berater und Miles-and-More-Macher Christian Rehm bestätigt: "Happy Digits oder Payback werden niemals Kundendaten verkaufen, denn dann wäre das Programm tot." Bei den Regelungen zum Datenschutz behält sich das Ministerium noch Änderungen vor. Online-Journalismus im Visier Sicherer ist sich die Behörde dagegen bei journalistischen Angeboten: Das Wirtschaftsministerium will erstmals explizite inhaltliche Anforderungen an redaktionelle Angebote formulieren. Künftig hätten Newsletter, Weblogs, RSS-Feeds und Web-Portale in puncto Recherche und Trennung von Anzeigen und Redaktion den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. In zwei weiteren Punkten sind sich Verbraucherschützer und Unternehmen dagegen einig: Die geplanten obligatorischen Preisansagen für Call-by-Call-Anrufe wurden in der Bundestagsanhörung Mitte Mai übereinstimmend als verbraucherfeindlich beurteilt, da sie das Produkt unverhältnismäßig verteuern würden. Auch die Idee, zeittarifierte Telefax-Abrufe generell zu verbieten, stieß auf einhellige Ablehnung. asc
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de