Kommentar: Spam-Gesetz

02.06.2005 - Weniger ist manchmal mehr

Rot-Grün plant ein Gesetz zur Bekämpfung von Spam. Das ist im Prinzip löblich. Schließlich verursacht der elektronische Werbemüll inzwischen Milliardenschäden. Doch wenn man sich näher anguckt, wie die Abgeordneten von SPD und Grünen das Problem angehen, kommen unweigerlich Zweifel auf. Was bringt es, in Deutschland ein Gesetz gegen Spam zu verabschieden, wenn mehr als 90 Prozent der Spammer im nichteuropäischen Ausland sitzen, wo deutsche Gesetze weder direkt noch indirekt greifen? Okay, es wird - wie von der SPD beabsichtigt - ein Zeichen gesetzt. Aber der Preis ist eindeutig zu hoch. Schließlich wird den deutschen E-Mail-Marketern und Werbetreibenden das Leben unnötig schwer gemacht. Auch wenn die Kennzeichnung der Mails weniger hinderlich ausfallen dürfte als anfangs befürchtet und die Politiker sich bereits darangemacht haben, die vielen handwerklichen Fehler auszumerzen.

Die Regelung verursacht immer noch erhebliche Kosten und setzt die seriösen E-Mail-Marketer der Gefahr aus, von übereifrigen Anwälten oder Verbraucherschützern mit Abmahnungen überschüttet zu werden. Obendrein ist zu befürchten, dass die Nutzer ihre Spam-Filter aus Bequemlichkeit auf die neuen Kennzeichnungen einstellen. In der Folge würden die Spam-Mails, deren Versender sich herzlich wenig um deutsche Gesetze scheren, weiterhin ins Postfach trudeln, während bestellte Newsletter auf der Strecke blieben.

Rot-Grün ist also mal wieder drauf und dran, eine Regelung zu verabschieden, die zwar gut gemeint ist, am Ende aber nur der Wirtschaft schadet, ohne dem schutzbedürftigen Bürger wirklich zu helfen. Verunglückte Reformen bzw. Reformvorhaben wie die Abschaffung der Mini-Jobs Ende der Neunziger, das UWG, das Antidiskriminierungsgesetz und die Ausbildungsplatzabgabe lassen herzlich grüßen.

Wie sagte doch gleich der berühmte Staatsrechtler Montesquieu? "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Diesen Leitspruch sollte auch die Union im Falle eines Wahlsieges im Herbst beherzigen. Schließlich haben die Konservativen bisher nur einzelne Punkte des Gesetzentwurfs kritisiert, nicht aber das Gesetz als solches in Frage gestellt.

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