02.05.2005 - Ein großer Schritt für den ehemaligen Monopolisten, ein kleiner für die Liberalisierung der Märkte: Die Deutsche Post hat Teilleistungsverträge mit ihren Mitbewerbern abgeschlossen. Erster Kunde ist der ehemalige Prozessgegner Direct express.
Der Postdienstleister Direct express hat mit der Deutschen Post AG (DPAG) einen Teilleistungsvertrag abgeschlossen. Damit kann das Unternehmen bundesweit bei Unternehmen Briefe unter 100 Gramm Gewicht einsammeln und vorsortieren; für den Versand durch die DPAG erhält Direct express anschließend die üblichen Mengenrabatte. Das Unternehmen hatte die Öffnung des Zustellnetzes der DPAG erst kürzlich per Gerichtsbeschluss erzwungen.
Infolge des Urteils hat sich die Deutsche Post inzwischen auch mit anderen Wettbewerbern im Monopolbereich auf Teilleistungsverträge geeinigt. Die Vereinbarungen gelten indes unter einem Vorbehalt : Für den Fall, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf der Beschwerde der Deutsche Post gegen den Beschluss des Kartellamtes vom 11. Februar 2005 zustimmt, müssen Mitbewerber die erhaltenen Rabatte zurückzahlen.
Das Kartellamt hatte damals der Konsolidierung der Wettbewerber zugestimmt, das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in diesem Monat entschieden, dass der Beschluss unverzüglich umgesetzt werden müsse.
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