21.02.2005 - Teilweise Änderung des Postgesetzes beschlossen
Der Deutsche Bundesrat hat im Bundestag einen Entwurf zur Änderung des Postgesetzes eingebracht. Dieser sieht die Streichung des Ausnahmetatbestands vor, bei dem ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück bei Beförderungsleistungen keine vorherige Preisregulierung stattfindet. Außerdem soll der Markt für postvorbereitende Dienste geöffnet werden.
Gescheitert sind die Länder Hessen und Niedersachsen mit ihrem Versuch, das Postmonopol per Gesetz am 31. Dezember 2006 abzuschaffen. Die Initiatoren zogen den Entwurf zurück, nachdem sich in der Länderkammer abzeichnete, dass der Vorschlag keine Mehrheit erhalten würde.
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