01.02.2005 - Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hat einem Unternehmen ein Geschäftsmodell untersagt, das im Wesentlichen auf dem Versenden von Lock-Faxen basierte.
Per unangefordertem Werbefax wurde der Faxabruf angeblicher Outlet-Adressen beworben, tatsächlich wurden die Anrufer indes zur Anwahl einer teuren 0190er Mehrwertdienstenummer aufgefordert. Seit der Verabschiedung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geht die RegTP verstärkt gegen Spammer via E-Mail, Telefon oder Fax vor. Die Strategie der Bonner Behörde setzt auf präventives Handeln, sprich den Entzug der Gewerbelizenz, damit Verbraucher ihren Schaden nicht zivilrechtlich einklagen müssen.
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