Sinnvoll erdacht oder praxisfremd realisiert?

27.12.2004 - Neuregelung bei Fernabsatzverträgen rund um Finanzdienstleistungen

Seit dem 8. Dezember gilt eine Neuregelung des Fernabsatzes rund um sämtliche Finanz- und Versicherungsdienste. Verbraucher erhalten ein Widerrufs- und Rückgaberecht, über das Dienstleister vorvertraglich aufklären müssen. Eine Widerrufsbelehrung zusammen mit der "Ware" reicht laut Neuregelung nicht mehr aus.

Die Fernabsatzkontolle, vor allem das Widerrufsrecht, wertet der Münchner Werberechtler Dr. Peter Schotthöfer als sinnvoll. Die Informationspflicht hätte jedoch kürzer und einfacher ausfallen können. Rolf Bauer, Marketingkoordinator der PSD Banken, kritisiert den "praxisfremden Aufwand, der mit Inkrafttreten der Neuregelung betrieben werden muss". Besonders problematisch sei die Unsicherheit, wie das Gesetz im Wettbewerb realisiert wird, und die Umsetzung beim Direktvertrieb via Mailing, Telefon und Internet.

"Die Neuregelung fördert sicher nicht den Fernabsatz von Finanzdiensten", resümiert Schotthöfer. "Aber die Branche genießt mehr Seriosität, weil schwarze Schafe aussortiert werden." ks

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