21.12.2004 - DPAG gibt auch Beteiligungen ab
Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Übernahme des Logistik-Dienstleisters Trans-o-flex durch die Deutsche Post World Net endgültig verhindert. Der Konzern hatte 1197 zunächst 24,8 Prozent der Anteile des Pharma-Dienstleisters gekauft. Die geplante Übernahme der restlichen 75,2 Prozent von der BayernFinanz wurde jedoch vom Bundeskartellamt untersagt. Eine Klage des Konzerns gegen diese Entscheidung hat der BGH nun endgültig zurück gewiesen. Die Begründung: Das Unternehmen habe bei der Zustellung von Geschäftspaketen bereits eine marktbeherrschende Position habe inne und würde diese durch eine Übernahme noch verstärkt. Schon durch die Minderheitsbeteiligung sei die Post in der Lage, einem Vordringen des Unternehmens auf andere Geschäftsfelder entgegen zu wirken und damit die eigene marktbeherrschende Stellung auf dem Markt abzusichern, urteilte der BGH. Die DPAG kündigte daraufhin an, auch die bereits erworbene Minderheitsbeteiligung an dem Kombifrachtdienstleister abzustoßen.
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