20.10.2004 - 100.000-Euro-Gewinnspiel verstößt gegen das neue UWG
Die Wettbewerbszentrale hat ein Gewinnspiel der Fluggesellschaft Ryanair per einstweiliger Verfügung gestoppt. Die Airline wollte "zur Feier des 100millionsten Passagiers" 100.000 Euro verlosen. Teilnahmebedingung war die Buchung eines Ryanair-Fluges zwischen dem 30. September und dem 30. November 2004. Das Landgericht Köln sah darin eine unzulässige Kopplung des Gewinnspiels an den Warenabsatz. Die entsprechende Werbung wurde der Fluggesellschaft untersagt (AZ 330353/04).
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