Postgesetz wird doch nicht geändert

18.10.2004 - Bundesregierung macht Rückzieher

An der Monopolstellung der Deutschen Post bei den postvorbereitenden Diensten wird sich vor dem Jahr 2008 nichts ändern. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) in einem Schreiben an die EU-Kommission mitteilt, ist eine entsprechende Änderung des Postgesetzes entgegen früheren Ankündigungen nicht geplant. Noch vor wenigen Wochen hatte die Bundesregierung angekündigt, die Regelungen zur gesetzlichen Exklusivlizenz neu zu formulieren. "Es gibt eine Zusage an die Euro-päische Kommission, das Postgesetz dahingehend zu ändern, dass die Übereinstimmung mit EU-Recht sichergestellt wird", bestätigte BMWI-Sprecher Dr. Alexander Schieferdecker ONEtoONE. Die entsprechende Neuregelung des Paragrafen 51 Absatz 2 sollte dem Parlament noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

Hintergrund der gescheiterten Initiative ist eine Mahnung der Europäischen Kommission, mit der diese auf eine Beschwerde des Bundesverbands der Kurier-, Express-, Post-Dienste (BdKEP) reagiert hatte. Die Kommission forderte die Bundesrepublik darin zu der Gesetzesänderung auf, da das deutsche Postgesetz nicht mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar sei. In einem Brief an den Bund hatte Brüssel insbesondere die Regelungen zur Konsolidierung von Briefen im Monopolbereich bemängelt, also das gewerbsmäßige Sammeln, Sortieren und Frankieren von Briefen unter 100 Gramm im Auftrag von Kunden. Diese Leistungen seien "in unangemessener Weise dem ehemaligen deutschen Monopolisten vorbehalten", meint die EU-Kommission.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen auch weiterhin nur Privatkunden der Deutschen Post größere Briefsendungen gesammelt und sortiert bei örtlichen Briefzentren abliefern und auf die Zustellung die so genannten Teilleistungsrabatte zwischen 18 und 21 Prozent erhalten. Postdienste, die Briefe unter 100 Gramm Gewicht für Kunden sammeln, vorsortieren und durch die DPAG versenden lassen wollen, zahlen den vollen Portopreis von 55 Cent. asc

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