Tabakwerbeverbot: Umstrittener EU-Parlamentsbeschluss

21.11.2002 - Das EU-Parlament hat im November 2002 mehrheitlich ein totales Tabakwerbeverbot in den Medien beschlossen. Grund: der Vorrang des Gesundheitsschutzes.

Das Verbot erstreckt sich auf Publikums-Print-Titel, Internet, Rundfunk sowie auf die kostenlose Verteilung von Tabakprodukten und Sponsoring von grenzüberschreitenden Aktionen. Sollte der EU-Ministerrat dem Tabakwerbeverbot Anfang Dezember zustimmen, würde das Verbot im August 2005 in Kraft treten. EU-Kommissar David Byrne rechnet mit der Zustimmung des Rates - lediglich Deutschland sei gegen den Kommissionsvorschlag.

Der Bonner Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) nannte das geplante Verbot einen "Etappensieg der Machtanmaßung" seitens der EU-Komission, denn die hat den Verbotsentwurf vorbereitet. Vorwurf des ZAW: Die EU-Kommission habe sich auf Probleme im grenzüberschreitenden Verkehr mit Print-Medien berufen, um sich die Regelungskompetenz der Mitgliedsstaaten in Gesundheitsfragen "zu erschleichen". Daher schlägt der Bonner Verband eine Klage der deutschen Regierung vor dem europäischen Gerichtshof vor, um das Tabakwerbeverbot zu kippen.

Ein Trost: Bislang gibt es wenig Beispiele für Dialogmarketing für Tabakprodukte. Das könnte sich künftig ändern, wenn die Tabakkonzerne aufs DM setzten müssen, um ihre Zielgruppen überhaupt noch zu erreichen.

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