20.11.2002 - Alternative Anbieter von Telefonmehrwertdiensten fürchten um ihr Geschäft, denn: Der Ex-Monopolist Deutsche Telekom ist - entgegen einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aus dem Jahr 2000 - nicht mehr verpflichtet, das Inkasso für frei tarifierbare Mehrwertdienste, etwa über die Rufnummern 0190-0, 0900 oder Internet-by-Call, zu übernehmen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht Mitte November.
Mehrwertdienste zu bundesweit einheitlichen Tarifen, etwa die Nummern 0190-1 bis 0190-9, sowie 0180-Nummern werden von dem Urteil nicht berührt. Das Urteil, das von einigen Branchenkennern als Remonopolisierung des Marktes bewertet wird, ist jedoch noch nicht rechtskräftig und wird frühestens für Mitte nächsten Jahres erwartet. Wie das Handelsblatt meldet, wollen die Regulierer gegen diese Entscheidung Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster oder dem Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Laut Berliner Anwaltskanzlei Härting ist das Kölner Urteil der "zweite empfindliche Schlag für Mehrwertdiensteanbieter innerhalb einer Woche", denn das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat sich zudem Maßnahmen auf die Fahnen geschrieben, die Kritiker als regulatorisch bewerten dürften: etwa Preisobergrenzen einzuführen oder ein Register für alle Diensteanbieter einzurichten.
Horst Ehrnsperger, Leiter der Abteilung Telekommunikation und Post beim BMWI, argumentiert dabei mit dem Verbraucherschutz, dem ein Vorrang eingeräumt werden müsse. Missbrauch einschränken!, lautet die Direktive. Bis Januar 2003 soll ein entsprechender Kabinettsentwurf erarbeitet werden. ks
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