01.11.2002 - Mehrfachbesteuerung "nicht im Sinne des Erfinders"
Das Bundesfinanzministerium plant, dienstlich erworbene Bonusmeilen künftig höher zu besteuern; zurzeit ist jedoch noch nicht klar, ob von dieser Regelung auch die private Teilnahme an Bonusprogrammen betroffen sein wird. Das meldet die Bertelsmann Arvato-Tochter webmiles, Münchner Betreiber des gleichnamigen Online-Kundenbindungsprogramms. Vor dem Hintergrund des geldwerten Vorteils seien Programmteilnehmer nicht von der Steuerinitiative betroffen, sagt webmiles-Geschäftsführer Mario Schwegler. Er verweist auf das Einkommenssteuergesetz, das beruflich erworbene Bonuspunkte im Wert von bis zu 1.224 Euro pro Jahr für steuerfrei erklärt: "Wenn allerdings die private Teilnahme an Bonusprogrammen steuerpflichtig würde, entspräche dies einer doppelten Umsatzsteuer." Es sei "nicht im Sinne des Erfinders", Verbraucher mehrfach zur Kasse zu bitten, so Schwegler.
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