USA: Digitale Signatur wird gleichgestellt

20.06.2000 - Der US-Kongress hat mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz zur digitalen Signatur gebilligt. Die Zustimmung von Präsident Clinton gilt als sicher.

Das ESIGN genannte Gesetz setzt digitale und handschriftliche Unterschriften in wichtigen Bereichen des US-Handels gleich. Künftig werden Kunden einen Online-Vertragsabschluss nicht mehr schriftlich bestätigen müssen. Auch der Handel via Internet mit Konsumgütern, Autos und Häusern sowie der elektronische Abschluss von Verträgen im B-to-B-Bereich werden davon profitieren. Allerdings müssen Kündigungen oder Abmahnungen weiterhin schriftlich ausgesprochen werden. ESIGN soll voraussichtlich im Oktober 2000 in Kraft treten. Bis das Gesetz seine Wirkung zeigt, wird noch Zeit vergehen. Die Wirtschaft muss sicherstellen, dass die Konsumenten über die technischen Möglichkeiten zum Einsatz der digitalen Signatur verfügen, sprich Chip-Lesegeräte oder adäquate Software. Und bislang bezieht sich ESIGN nur auf den E-Commerce. Bundesbehörden werden im Gesetzestext nicht erwähnt, doch ist davon auszugehen, dass die Einbeziehung des behördlichen Schriftverkehrs nur eine Frage der Zeit ist.

ESIGN ist kein Einzelläufer. Die EU-Richtlinie von Dezember 1999 über die elektronische Signatur sieht ebenfalls die Gleichstellung von digitaler und handschriftlicher Signatur vor. Deutschland spielt mit dem Signaturgesetz von 1997 eine Vorreiterrolle. Staatlich geprüfte Zertifizierungsstellen sollen den korrekten Umgang mit der digitalen Signatur gewährleisten, bislang sind aber nur die Trustcenter der Deutschen Post und der Telekom gebilligt.

Das deutsche Signaturgesetz beschränkt sich auf die Aufgabe, eine technische Infrastruktur für den Einsatz der digitalen Signatur zu schaffen. Mit der EU-Richtlinie als Maßgabe wird die deutsche Gesetzgebung nun in den nächsten Jahren das BGB soweit reformieren, dass die digitale Signatur der schriftlichen gleichgestellt wird - womit dann auch dem Einsatz im elektronischen Handel nichts mehr im Wege stehen würde. Die USA verlassen sich hingegen gemäß ihrer laisser-faire-Tradition auf die Eigendynamik des Marktes. ESIGN sieht kein mit dem deutschen Modell vergleichbares Instrument zur Signaturerstellung vor, überlässt es vielmehr den Einzelstaaten, hier jeweilige Modelle zu verwirklichen.

Doch staatliche Regulierung hin oder her: In den USA hat ESIGN den E-Commerce für die Zukunft entscheidend gestärkt. Bestellungen von CDs und Büchern sind Peanuts, wenn Firmeneinkäufer mit einem Klick ein sofort rechtsgültiges Millionengeschäft abschließen können. Angesichts der jüngsten Pleitewellen und Meldungen über rückläufige Umsatzzahlen im E-Handel kann ESIGN als positives Signal gewertet werden.

Doch ESIGN steht auch für mehr Verbraucherschutz. Auch wenn der US-Direktmarketingverband DMA das Gesetz ausdrücklich begrüßt: Nichts wird mehr so sein wie es mal war. In den USA, lange Zeit ein Spielplatz für mitunter uneingeschränktes Direktmarketing in allen Facetten, nähert man sich europäischen Gepflogenheiten, hin zu mehr staatlich reguliertem Datenschutz.

Es ist insofern nicht verwunderlich, dass zeitgleich mit dem US-Signaturgesetz der New Yorker Senat ein Gesetz verabschiedete, welches dem lokalen Telefonmarketing die Berücksichtigung von Robinsonlisten auferlegen will. Zudem muss der Grund für den Anruf und das beworbene Produkt gleich am Anfang des Gesprächs herausgestellt werden. Und der Handelsausschuss des US-Abgeordnetenhauses verabschiedete einen Gesetzesentwurf, wonach künftig das Spam-E-Mailing eingeschränkt wird.

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