Datenschutz: Entwarnung für Marketer

20.06.2000 - Mit der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die Europäische Datenschutzrichtlinie ist die Bundesregierung bereits seit Ende 1998 im Verzug.

Ein aktueller Kabinettsbeschluss soll nun die Novellierung vorantreiben.Wichtig für die Dialogmarketing-Branche: Die Herkunft der Daten muss bei Marketing-Aktionen nach wie vor nicht offen gelegt werden. Die rund 130 Seiten starke Textfassung des Kabinettsbeschlusses enthält statt einer Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung ein verwirrendes Puzzlespiel einzelner Änderungen. Eine dezidierte Gegenüberstellung soll in den nächsten Wochen erarbeitet werden und Klarheit in den BDSG-Änderungsdschungel bringen.

Fest steht jedoch, dass sich die Vorschrift des Paragraphen 28, Absatz 4 nicht geändert hat: "Der Betroffene ist bei der Ansprache zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung über die verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach Satz 1 zu unterrichten." Das bedeutet laut Roger Kiel, Sprecher im Bundesinnenministerium, dass das werbungtreibende Unternehmen sich als verantwortliche Stelle identifizieren muss. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet anzugeben, woher die Daten des Kunden stammen. Ein Entwurf von Juli 1999 sah zunächst eine Informationspflicht zur Herkunft der Daten vor, der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) hatte mit einer breit angelegten Lobbying-Kampagne vehement dagegen protestiert - und konnte sich offenbar durchsetzen.

Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung in Bonn betont, insbesondere die Datenschutzanforderungen an Wirtschaft und Verwaltung würden durch den aktuellen Beschluss erhöht. Der neue Grundsatz der Datenvermeidung werde zum Beispiel eine Umstellung der EDV-Systemstrukturen erfordern: Pseudonymen und anonymen Formen der Datenverarbeitung soll künftig der Vorrang gegeben werden, Datenverarbeitungsanlagen sollen "keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich" verarbeiten.

Für Marketingzwecke können Daten wie bisher genutzt werden, für Dialogmarketer gäbe es keine gravierenden Änderungen. Daten dürften nach wie vor mit Einverständnis des Nutzers online generiert werden. Die Protokollierung von Internet-Aktivitäten und die Erstellung von personenbezogenen Nutzerprofilen sei ja bereits in der Multimedia-Gesetzgebung von 1997 verboten worden.

Der neue Gesetzentwurf muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen. DDV-Justiziar Hans Jürgen Schäfer rechnet frühestens Ende 2000/Anfang 2001 mit einer endgültigen Absegnung des Beschlusses. Parallel will die Regierungskoalition das deutsche Datenschutzrecht umfassend neu gestalten. SPD und Bündnis 90/Die Grünen streben eine "Gesamtreform des Datenschutzrechtes" mit dem Ziel der "Verschlankung und Vereinfachung" an. Noch in dieser Legislaturperiode will die Koalition die Reform weitgehend voranbringen. Und international? Die EU arbeitet an Datenschutz-Musterverträgen mit Drittstaaten wie den USA oder Japan, auf verbindliche Richtlinien hat man sich bislang nicht geeinigt. In der Begründung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes heißt es: "Für den Austausch personenbezogener Daten mit Drittstaaten sieht die Richtlinie ebenfalls die grundsätzliche Geltung der gemeinschaftlichen Standards vor, ohne den Wirtschaftsverkehr unangemessen zu beeinträchtigen."

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