24.01.2002 - Medien verbreiten Verdacht des Umsatzsteuer-Erlasses
Durch die Medien geistert derzeit der Verdacht, das Bundesfinanzministerium habe der Deutschen Post in den Jahren 1998 und 1999 Umsatzsteuern in Höhe von 910 Millionen Euro erlassen, um den Post-Börsengang zu forcieren. Diese Vorwürfe weist Post-Sprecher Dr. Martin Dopychai gegenüber ONEtoONE zurück. Universaldienstleistungen der Post seien schon seit Jahrzehnten von der Umsatzsteuer befreit, und zwar in ganz Europa, und für Wettbewerbsprodukte wie Logistik- und Finanzdienstleistungen oder Wurfzettel und Geschäftspakete habe man ganz regulär Steuern gezahlt. Dopychai meint, mit den Vorwürfen gegen die Post werde ein alter Streit aufgewärmt, da Finanzbehörden schon früher die Steuerbefreiungspraxis für Universaldienstleistungen kritisiert hätten. Auch in Brüssel habe man die Änderung der Steuerbefreiungspraxis überlegt, das Thema jedoch nicht weiter verfolgt. Dopychai bestätigt, der Bundesrechnungshof habe, wohl in diesem Zusammenhang, einen aktuellen geheimen Bericht ans Bundesfinanzministerium geschickt, geht aber nicht davon aus, dass sich die Steuererhebungs-Praxis ändern wird."Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuergesetzgebung per Weisung bereits 1977 geklärt", betont Dopychai. "Aus meiner Sicht ist die Diskussion vom Tisch."
Es werde weder eine neue Gesetzgebung geben, da man auch ans Europarecht gebunden sei, noch eine Steuernachzahlung. Wie einige Medien auf die Summe von 450 Millionen Euro kämen, die die Post künftig mehr pro Jahr zahlen solle, sei ihm und seinen Kollegen ein Rätsel. Der Wert der Postaktie ist freilich ungeachtet des Wahrheitsgehaltes der Vorwürfe um drei Prozent auf 15,20 Euro gefallen. go
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