EU-Behörden protestieren gegen Googles Datenschutzpläne

29.02.2012 - Die vom Internetkonzern Google angekündigte Überarbeitung seiner Datenschutzerklärung stößt bei Datenschützern weiter auf Kritik. Die Chefin der französischen Datenschutzbehörde rief Google-CEO Larry Page erneut dazu auf, die für den 1. März angekündigte Einführung der neuen Erklärung zu verschieben. Google-Manager Peter Fleischer lehnte dies in einem offen Brief zum zweiten Mal ab. Dazu, wie ausführlich und langfristig die Datenschutzbehörden über die geplante Änderung informiert waren, machen beide Seiten unterschiedliche Angaben.

Eine vorläufige Untersuchung der neuen Datenschutzerklärung von Google habe ergeben, dass diese nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/CE) vereinbar sei, schrieb Isabelle Falque-Pierrotin, Leiterin der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL). Die CNIL war von der Artikel-29-Gruppe der EU, in der sich alle nationalen Datenschutzbeauftragten austauschen, mit der Analyse beauftragt worden.

Eine vorläufige Untersuchung habe gezeigt, dass die Informationen, die Google den Verbrauchern an die Hand gibt - sowohl über die unternehmenseigenen Dienste selbst als auch über die Art der Daten, die Google verarbeitet - zu allgemein seien. Das Unternehmen müsse genauere Informationen zum jeweiligen Dienst sowie zum Zweck der Datenverarbeitung bereitstellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei selbst für Datenschutzexperten schwer zu erkennen, welche Daten zwischen welchen Google-Diensten für welchen Zweck ausgetauscht würden. Falque-Pierrotin forderte Google erneut auf, die Einführung der neuen Datenschutzerklärung auszusetzen, bis die Analyse abgeschlossen ist. Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar unterstützt diese Forderung.

Peter Fleischer vom Google Privacy Counsel lehnte das Ansinnen zum zweiten Mal ab. Mehr als 350 Millionen Nutzer seien von Google über die Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen bereits informiert worden. Ein Aussetzen würde für große Verwirrung unter den Verbrauchern sorgen, meint Fleischer. Er kündigte jedoch an, die Analyse unterstützen sowie beim nächsten Plenum der Artikel-29-Gruppe alle Fragen beantworten zu wollen.

Pikant ist, dass beide Parteien unterschiedliche Angaben dazu machen, in welchem Maß Google im Vorfeld der Einführung der neuen Erklärung mit den Datenschutzbehörden zusammengearbeitet hat. Laut der CNIL-Chefin seien anders als Fleischer in einem ersten Brief an den Leiter der Artikel-29-Gruppe behaupt hatte, nicht alle Behörden von Google über die Pläne informiert worden. Diejenigen, die benachrichtigt worden seien, hätten wenige Stunden vor der offiziellen Bekanntgabe der Pläne Informationen darüber erhalten; ohne die Möglichkeit zur konstruktiven Beteiligung. In einem vorherigen Brief hatte Fleischer behauptet, die Behörden seien lange zuvor durch Google informiert worden.

Web-Primus Google will zum 1. März von den insgesamt mehr als 70 Datenschutzbestimmungen einzelner Google-Dienste (wie Web-Suche, E-Mail, Youtube und des Netzwerks Google Plus) etwa 60 zu einer einzigen Datenschutzerklärung bündeln. Nutzer sollen damit einen einfacheren und verständlicheren Überblick über die erfassten Daten und ihre Verwendung erhalten können, so das Unternehmen. Google räumt sich dabei das Recht ein, über die verschiedenen Dienste erfasste Daten zusammenzuführen und daraus ein umfangreiches Nutzerprofil zu erstellen. "Wir behandeln den Nutzer als ein- und dieselbe Person, auch wenn er verschiedene Google-Dienste verwendet", so die Google-Managerin Alma Whitten. Google verkaufe weiterhin keine Nutzerdaten, so Whitten weiter. Zudem könnten die User die Daten nach wie vor exportieren.

Jakob Kohnstamm, Vorsitzender der Artikel-29-Gruppe der EU, hatte Google-CEO Larry Page bereits in einem ersten Brief zu einer Verschiebung der Einführung aufgefordert. Google-Manager Peter Fleischer bekräftigte danach den vorgesehenen Zeitplan.

Die europäischen Datenschutzbehörden sind nicht die einzigen Kritiker der Pläne: Konkurrent Microsoft griff Googles Plan per Print-Anzeigen in US-Tageszeitungen an und trommelte gleichzeitig für die eigenen Online-Services. In Deutschland bemängelten Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Verwendung dehnbarer Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" und "unter Umständen" in der neuen Datenschutzerklärung. (re)

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