01.07.2011 - Der Bundesrat hat einem Gesetzesentwurf, der die Regelungen für Telefonwerbung verschärfen soll, mehrheitlich zugestimmt. Kernpunkt des Gesetzesantrages (Drucksache 557/10) ist die so genannte Bestätigungslösung: Stimmt ein Verbraucher am Telefon dem Kauf einer Ware oder einer Dienstleistung zu, soll der Vertrag erst wirksam werden, wenn der Kunde dies schriftlich innerhalb von 14 Tagen bestätigt. Bisher reicht eine mündliche Einwilligung hierfür aus.
Branchenverbände hatten zuvor zu einer "vernünftigen Lösung gegen Telefonbetrug" aufgefordert. Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) sowie der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) sehen "keinen Bedarf, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nochmals zu verschärfen". Vielmehr solle der Gesetzesvollzug durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften verbessert werden, regten die Verbände an. Die Vorschläge des Gesetzesantrages seien nicht geeignet, um Kriminellen das Handwerk zu legen, belasteten jedoch seriös agierende Unternehmen.
Nach der Zustimmung des Bundesrates wird der Entwurf in den Bundestag eingebracht. Dort wird über ihn in den zuständigen Ausschüssen beraten. Unterstützung dürfte der Entwurf bei Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner finden, die die Bestätigungslösung bereits im vergangenen Herbst gefordert hatte. (re)
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