Bundesnetzagentur

500.000 Euro Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung

29.01.2010 - Die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgeldstrafen in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro verhängt. Sie ahndete damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und der Rufnummerunterdrückung bei Werbeanrufen. Branchenverbände begrüßen den Schritt und sehen darin ein Zeichen, dass die bestehenden Gesetze greifen.

Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Call-Center mit der Durchführung von Werbeanrufen beauftragt. Betroffen seien dabei unterschiedlichste Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotteriegewinne gewesen, so die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung. In einer weiteren Bußgeldsache sei das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.

"Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Gerade beauftragte Unternehmen hätten eine gesteigerte Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die verhängten Strafen seien "ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren", so Kurth weiter.

Seit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Bei Verstößen kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Den gegenwärtigen Bußgeldbescheiden seien langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. "Wir danken allen Verbrauchern, die sich mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an die Bundesnetzagentur gewandt haben", hob Kurth hervor. "Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch."

Bei Branchen- und Werbeverbänden stieß das Vorgehen der Bundesnetzagentur auf positive Resonanz. Dieter Weng, Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbandes (DDV), lobte die Arbeit der Behörde und appellierte an die Verbraucher, sich bei unerwünschten Werbeanrufen immer den Namen des Agenten und des Unternehmens sowie weitere Daten wie Uhrzeit und Tag zu notieren, um die Ermittlungen zu erleichtern. Auch das Call-Center-Forum Deutschland (CCF) begrüßte die "schmerzvollen Strafen für die unlauter arbeitenden Call Center und erstmals auch für ihre Auftraggeber". Sie seien ein deutliches Warnsignal für andere, die sich nicht an die Gesetze halten. "Das zeigt auch, dass die neuen Gesetze greifen", sagte Manfred Stockmann, Präsident des Branchenverbands. Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) befürwortete ebenfalls das "umsichtige Vorgehen" der Bundesnetzagentur, bei dem jede Beschwerde ernst genommen, aber auch der Sachverhalt genau geprüft werde: "Ein Verfahren werde nur eingeleitet, wenn tatsächlich der begründete Verdacht eines rechtswidrigen Anrufs besteht", so ein ZAW-Sprecher. (re)

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