Briefmarkt

Post-Mindestlohn: Sieg für TNT & Co.

28.01.2010 - Die alternativen Briefdienstleister haben sich im Streit um den Post-Mindestlohn vor Gericht durchgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die so genannte Postmindestlohnverordnung soeben gekippt. Grund: gravierende Verfahrensfehler.

Der Postmindestlohn war von der Großen Koalition 2008 festgezurrt worden. Der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Verdi hatten sich zuvor auf einen Mindestlohn für Zusteller in Höhe von 8,40 bis 9,80 Euro festgelegt. Dagegen hatte die Konkurrenz durch alle Ebenen geklagt - und nun Recht bekommen. TNT hatte sich mit der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation im Haustarifvertrag auf einen Einstiegslohn von 7,50 Uhr geeinigt. In der Branche galt der Post-Mindestlohn stets als Mittel zum Zweck, die Konkurrenten der Deutschen Post auf Abstand zu halten. Die Deutsche Post zahlt laut Verdi im Durchschnitt einen Lohn von 13,07 Euro pro Stunde.

Das Urteil hat für den Briefmarkt große Bedeutung. Der Post-Mindestlohn wäre zwar ohnehin zum 30. April dieses Jahres ausgelaufen. Und die neue schwarz-gelbe Regierung - insbesondere die FDP - gilt nicht gerade als Fan von Mindestlöhnen. Hätte sich das Bundesverwaltungsgericht aber für den Postmindestlohn ausgesprochen, dann hätten TNT und die anderen Dienstleister womöglich rückwirkend zum Januar 2008 Löhne und Gehälter nachzahlen müssen. Diese Befürchtung ist nun vom Tisch.

Ferner darf die heutige Entscheidung als Fanal für die alternativen Briefdienstleister gedeutet werden, nun mit neuen Produkten und Angeboten durchzustarten. Hinzu kommt noch die Mitte des Jahres geplante Mehrwertsteuerangleichung. Nicht ganz zufällig hat sich erst vor wenigen Tagen offiziell die so genannte Mail Alliance mit TNT Post und Holtzbrinck an der Spitze gegründet.

"Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass unsere Beteiligungsrechte im Normsetzungsverfahren übergangen worden sind. Der völlig überhöhte Post-Mindestlohn hat in den vergangenen zwei Jahren zehntausende Arbeitsplätze, die alternative Briefdienstleister neu geschaffen hatten, vernichtet. Nun gibt es nach über zwei Jahren endlich Rechtssicherheit für uns Wettbewerber der Deutschen Post", kommentierte Mario Frusch, CEO von TNT Post Deutschland, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. "Dabei hat TNT Post einen Mindestlohn an sich nie in Frage gestellt - wir nehmen die soziale Verantwortung, die wir gegenüber unseren Mitarbeitern haben, sehr ernst. Eine faire Entlohnung und sichere Arbeitsplätze haben deshalb oberste Priorität. Doch dürfen Mindestlöhne nicht missbraucht werden, um Wettbewerb zu behindern und marktbeherrschende ehemalige Monopolisten zu protektionieren." Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sei ein so genanntes Feststellungsurteil und müsse jetzt durch die Bundesarbeitsministerin realisiert werden. (te)

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de