BVH und DDV: Gesetz bedroht Neukundenwerbung

23.10.2008 - Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) und der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) haben einen Gegenvorschlag zu den geplanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt. Kernpunkte sind der verpflichtende Einsatz der DDV-Robinsonliste und die Beibehaltung des Listenprivilegs für Unternehmen mit einem Datenschutzsiegel.

In einer gemeinsamen Presseerklärung kritisieren die beiden Verbände den soeben vorgelegten Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den Worten:

"Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur zukünftigen Nutzung von Kundendaten schießt weit über das Ziel hinaus. Er bedroht branchenübergreifend die Neukundenwerbung und wird von daher weitreichende negative wirtschaftliche Konsequenzen haben. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Politik auf die jüngsten Fälle von kriminellem Datenhandel. Es kann aber nicht sein, dass aufgrund des vorsätzlichen kriminellen Handelns Einzelner die große Zahl seriöser werbetreibender Unternehmen und ganze Wirtschaftsbranchen pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Krimineller Datenhandel ist bereits nach jetzigem Recht verboten und unter Strafe gestellt. Die nun angekündigte Gesetzesänderung löst nicht das Problem kriminellen Handelns. Vielmehr müssten Verbraucher in Zukunft auf die Zusendung interessanter und zum Beispiel preisvergleichender Angebote verzichten."

BVH und DDV schildern auch kurz die wichtigsten Gesetzesänderungen und ihre Folgen: "Laut Gesetzentwurf müssen Unternehmen zukünftig vor einer schriftlichen Kontaktaufnahme mit potenziellen Neukunden zwingend deren aktive Einwilligung einholen. Zu diesem Zweck soll das so genannte Listenprivileg ersatzlos gestrichen werden. Diese Regelung ist eine Ausnahme des gesetzlichen Verbots zur Verwendung personenbezogener Daten und lässt die für die Werbebranche so wichtige Übermittlung und Nutzung von Adresslisten für Werbezwecke zu, solange kein Widerspruch vorliegt. Viele Unternehmen unterschiedlichster Branchen nutzen adressierte Werbesendungen (Gesamtausgaben 2007: rund 11,5 Milliarden Euro). Bei Wegfall des Listenprivilegs müssten sie in Zukunft auf Postwurfsendungen oder Flyer ausweichen - mit extrem hohen Kosten und Streuverlusten. Neukundenwerbung ist die Basis jeglichen unternehmerischen Erfolgs. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können sich aufwändige Zeitungsanzeigen oder Fernsehspots nicht leisten."

Die beiden Verbände fordern die Beibehaltung des Listenprivilegs. "Seine Weitergeltung könnte zukünftig an Bedingungen geknüpft werden. Die Verbände schlagen den verpflichtenden Einsatz der DDV-Robinsonliste vor. Sie ermöglicht Bürgern den Schutz vor unerwünschter adressierter Werbung. Weiterhin begrüßen BVH und DDV die geplante Einführung eines Datenschutzsiegels für Unternehmen. Wer ein solches "TÜV-Siegel" besitzt, muss das Listenprivileg aber in Zukunft weiter nutzen dürfen. Auf diese Weise kann ein gerechter Interessenausgleich geschaffen werden, denn Datenschutz und Kundendialog schließen sich nicht aus." (te)

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