07.09.2005 - Das Internetauktionshaus eBay will seine Plattform bei kommerziellen Händlern bewerben und Verbrauchern die distanzhandelsüblichen Rechte einräumen. Unternehmen müssen nun ihre Umsatzsteuernummer hinterlegen.
Der Online-Flomarkt eBay mausert sich zum elektronischen Einkaufszentrum: Nach Berichten der "Financial Times Deutschland" will sich das Unternehmen für das Weihnachtsgeschäft verstärkt um kommerzielle Neuwarenanbieter bemühen, die ihre Produkte dann zu ähnlichen Konditionen verkaufen sollen, wie traditionelle Versandhändler. So kommen die eBay-Shopper künftig in den Genuss des üblichen 14-tägigen Rückgaberechts - bislang ein Wettbewerbsplus von Quelle und Co.
An seinen Spielregeln will der Internetmarktplatz festhalten: Kommerzielle und private Verkäufer zahlen auch weiterhin dieselben Auktionsgebühren. Die so genannten "Powerseller" müssen sich allerdings seit heute als Gewerbetreibende registrieren und ihre Umsatzsteuernummer hinterlegen. Verstöße sollen künftig schneller mit dem Entzug des Status als "Powerseller" geahndet werden.
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