04.08.2005 - EU-Erweiterung verzögert die Marktöffnung - harte Auseinandersetzungen um Praxis der Konsolidierung
Juli 1989: Postreform I Festschreibung der Umstrukturierung und Privatisierung des defizitären Staatsbetriebs Deutsche Bundespost im Poststrukturgesetz.
Juni 1992: Grünbuch über die Entwicklung der Postdienste Erste Veröffentlichung der Europäischen Kommission zur gemeinschaftlichen Postpolitik mit dem Ziel der "graduellen und kontrollierten Öffnung der europäischen Postmärk-te zum Wettbewerb".
1994: Postreform II Gründung der Deutschen Post AG.
Juli 1995: Vorschlag für EU-Richtlinie Die Kommission verabschiedet den Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Parlaments.
1996: Postreform III Entwurf einer unabhängigen Regulierungsbehörde, die im Januar 1998 gegründet wurde.
Dezember 1997: Erste EU-Postdiensterichtlinie Die EU-Komission legt den rechtlichen Rahmen der Liberalisierung für die Mitglieder fest. Geregelt werden die Sicherung des Universaldienstes und die Harmonisierung der Dienstleistungen im Binnenmarkt.
Dezember 1997: Das Deutsche Postgesetz Paradigmenwechsel: Prinzipiell ist nur noch der Lizenzerwerb nötig, um Postdienste auf dem deutschen Markt zu erbringen. Festgeschrieben werden Übergangsbestimmungen zur Exklusivlizenz der DPAG: für Standardbriefe unter 200 Gramm bis Ende 2002. Ausnahmen gelten für Dokumentenaustausch, höherwertige Dienstleistungen, Direktmarketing (frei ab 50 Gramm) und Postzustellungsaufträge (PZA).
November 2000: IPO der Deutschen Post AG 29 Prozent des Aktienkapitals der Deutschen Post werden verkauft. Im Vorfeld wurde das Unternehmen in Deutsche Post World Net (DPWN) umgetauft. Anschließend fusionierte die Postbank mit der DSL Bank.
Januar 2002: DPWN übernimmt Mehrheitsbeteiligung an DHL Die Deutsche Post stockt ihre seit 1998 gehaltene Beteiligung am Logis-tikunternehmen DHL auf 51 Prozent auf, im Dezember übernimmt sie das Unternehmen ganz.
Juni 2002: Verabschiedung der neuenEU-Postrichtlinie Die Mitglieder können nun folgende Briefsendungen vom Wettbewerb ausschließen: ab Januar 2003 Briefsendungen bis 100 Gramm, ab Januar 2006 nur noch Briefsendungen bis 50 Gramm. Grenzüberschreitende Post soll ab 2003 dem Wettbewerb geöffnet werden. Keine Einigung über vollständige Marktöffnung. In Deutschland wird die Exklusivlizenz bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
Januar 2003:
Senkung der Gewichtsgrenzen auf 100 Gramm Gültig bis Ende 2005. Aufhebung der Exklusivlizenz im grenzüberschreitenden Briefverkehr.
Mai 2004:
EU wächst um zehn neue Mitglieder
EU-Kommission bemängelt die deutsche Konsolidierungspraxis Die neuen Mitglieder, darunter einige osteuropäische und baltische Länder, setzen zum Teil weit gehende Ausnahmeregelungen für ihre heimischen Postmärkte durch. Unterdessen bemängelt Brüssel in einem Brief an die Bundesregierung die Regelungen zur Konsolidierung von Briefen durch Wettbewerber im Monopolbereich durch das deutsche Postgesetz.
Oktober 2004:
EU-Verfahren gegen Deutschland Die EU-Kommission leitet das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und fordert Änderungen am Postgesetz. Die Bundesregierung lehnt ab und klagt vor dem Europäischen Gerichtshof.
Februar 2005: Bundeskartellamt erzwingt Konsolidierung Das Bundeskartellamt verbietet der Deutschen Post AG (DPAG), Mitbewerber bei der Konsolidierung von Briefen zu diskriminieren. Kartellamtschef Ulf Böge ordnet zudem den sofortigen Vollzug an. Die Deutsche Post schließt erste Teilleistungsverträge mit Mitbewerbern, kündigt aber Rechtsmittel an.
April 2005: DPAG muss nachgeben Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigt die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Öffnung des Marktes für postvorbereitende Dienste in puncto sofortigen Vollzuges. Die Deutsche Post AG (DPAG) muss ihren Mitbewerbern bei der Einlieferung konsolidierter und vorsortierter Briefsendungen nun Rabatte gewähren. Da die Entscheidung in der Hauptsache (Rechtmäßigkeit der Verfügung überhaupt) aussteht, behält sich das Unternehmen vor, die gewährten Rabatte zurückzufordern. Im Juli entscheidet das Bundeskartellamt: Die Deutsche Post hat kein Vertragsrecht auf Rückforderung.
Januar 2006:
Senkung der Exklusivlizenz auf 50 Gramm
Damit wird die B-Lizenz zur Beförderung von Direct Mailings hinfällig.
Januar 2008: Ende der Exklusivlizenz? Laut deutschem Postgesetz endet die Exklusivlizenz der DPAG mit dem Jahr 2007. Offen ist zurzeit, ob die Europäische Union sich auf die vollständige Marktöffnung zum Jahr 2009 einigen kann oder ob die Lizenz ein weiteres Mal - z.B. auf 20 Gramm - gesenkt wird. In diesem Fall wäre auch eine weitere Verlängerung der Exklusivlizenz in Deutschland möglich.
Januar 2012: Ende der Exklusivlizenz?
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