20.04.2005 - Postdienst setzt Verfügung durch
Der Ulmer Postdienstleister Direkt express hat seine Ansprüche gegen die Deutsche Post (DPAG) im so genannten Teilleistungsprozess durchgesetzt. Direkt express kann nun bundesweit bei Unternehmen und Behörden Briefsendungen kostenlos einsammeln, vorsortieren, bei der Deutschen Post aufliefern und die entsprechenden Rabatte für den Versand in Anspruch nehmen.
Der Konzern verpflichtete sich noch vor der zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht, bis spätestens 25. April einen Teilleistungsvertrag bei Direkt express vorzulegen. Dies hatte bereits das Hamburger Landgericht am 28. Februar in einer von Direkt express erwirkten Gebotsverfügung angeordnet. Die Grundlage für den Rechtsstreit ist der Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. Februar, mehr Wettbewerb in die Briefbeförderung zu bringen. Gegen beide Verfügungen hatte die DPAG Beschwerde eingelegt.
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