14.04.2005 - OLG-Entscheidung bestätigt Kartellamtsbeschluss
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Öffnung des Marktes für postvorbereitende Dienste bestätigt. Die Deutsche Post AG (DPAG) muss ihren Mitbewerbern bei der Einlieferung konsolidierter und vorsortierter Briefsendungen nun Rabatte gewähren, die die Großkunden des Unternehmens üblicherweise erhalten. Privaten Briefdienstleistern wurden diese bis jetzt verwehrt. Das Bundeskartellamt hatte deshalb gegen die Deutsche Post AG ein Verfahren eingeleitet (ONEtoONE berichtete). Die DPAG hatte daraufhin beim Düsseldorfer OLG die nun abgewiesene Beschwerde eingelegt.
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de