14.02.2005 - Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Post die Diskriminierung von Mitbewerbern untersagt. Demnach darf der Konzern bei Einlieferung vorsortierter Briefe künftig nicht mehr zwischen Kunden und Mitbewerbern unterscheiden.
Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Post AG (DPAG) verboten, ihre Mitbewerber bei der Konsolidierung von Briefen zu diskriminieren. Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilt, hat Kartellamtschef Ulf Böge zudem den sofortigen Vollzug angeordnet. Als marktbeherrschendes Unternehmen dürfe die DPAG Postdienstleister, die Briefe nur eines Kunden einliefern nicht anders behandeln als solche, die Briefe verschiedener Kunden sammeln und sortieren (Kosolidierer). Gemeint ist damit vor allem die Genossenschaft PostCon Deutschland, die die geforderten Rabatte bei dem Logistikonzern erhält. "Mit dieser Praxis der Rabattgewährung behindert die Deutsche Post den Marktzutritt von Konkurrenten", sagt Böge.
Die Deutsche Post hat angekündigt, die nötigen Rechtsmittel einzulegen. "Wir betrachten dies als Eingriff in unsere Exklusivlizenz, der die Finanzierung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen gefährdet.", sagt Deutsche-Post-Sprecher Dirk Klasen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Aufweichung der Regelungen verfrüht.
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