Kartellamt will Postmonopol per Verfügung einschränken

02.02.2005 - DPAG beharrt auf angestammten Rechten und plant weiter wachsende Gewinne

Das Ende der närrischen Zeit könnte der DPAG bald empfindliche Verluste beibringen. Das Bundeskartellamt will den Logistikkonzern dazu zwingen, die Konsolidierung von Briefen auch Mitbewerbern einzuräumen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, soll nach dem Karneval eine entsprechende Untersagungsverfügung herausgegeben werden. Die deutschen Wettbewerbshüter hatten das Unternehmen bereits im November für die Praxis abgemahnt, alternativen Briefdiensten für die Einlieferung eingesammelter und vorsortierter Post jene Rabatte zu verweigern, die Großkunden eingeräumt werden. Nach Ansicht der Kartellbehörde behindert das Unternehmen damit den Wettbewerb. Postchef Dr. Klaus Zumwinkel stellte zuletzt am Rande des Weltwirtschaftsgipfels in Davos klar: "Wir werden unser Verteilnetz in Deutschland bis zum Auslaufen des Monopols Anfang 2008 keinesfalls für postvorbereitende Dienste unserer Wettbewerber öffnen." Nach eigenen Angaben drohen dem Konzern im Fall der Öffnung des Marktes für die Konsolidierung von Briefen Umsatzeinbußen von bis zu 200 Millionen Euro im Jahr.

Unterdessen kündigte DPAG-Finanzchef Edgar Ernst an, den Wachstumskurs auch im laufenden Jahr fortzusetzen. Während der Briefbereich sich stabil entwickeln soll, rechnet der Konzern mit positiven Effekten in den Sparten Express und Logistik. Angesichts drohender Einbußen durch die Beschneidung des Briefmonopols will die Deutsche Post verstärkt auf das Geschäftsfeld Direktmarketing und den internationalen Briefverkehr setzen.

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