Hoffnung für das deutsche Direktmarketing!

03.02.2005 - Kommentar zur EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Laut und öffentlich wird derzeit die geplante EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCP-Directive) als Verschärfung des Verbraucherschutzes gepriesen. Tatsache ist allerdings: Sie geht über die deutsche Rechtslage nicht hinaus. Im Gegenteil: Selbst das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird sich einer kritischen Prüfung stellen müssen.

Voraussichtlich wird die für alle Unternehmen wichtige UCP-Directive im Herbst 2005 in Kraft treten. Sie soll unlautere Werbe- und Marketingmethoden sowie sonstige Geschäftspraktiken verbieten, die Un-ternehmen anwenden. Ausdrücklich werden "irreführende" und "aggressive" Praktiken gegeißelt. Außerdem soll an die Stelle des nationalen Flickenteppichs ein EU-weit gültiges System treten, das den Unternehmen im Binnenmarkt einheitliche Wettbewerbsbedingungen bieten wird.

Zwar wird der Überarbeitungsbedarf eher bei Detailfragen liegen, da die Grundlinien von UCP-Directive und UWG übereinstimmen. Zentral für das Direktmarketing wird aber die Umsetzung des Artikels 8 ("Aggressive Geschäftspraktiken"). Als unlauter wird im Anhang unter Nr. 23 nur das "hartnäckige und unerwünschte Ansprechen über Telefon, Fax, E-Mail oder sonstige für den Fernabsatz geeignete Medien" angesehen. Neben der fehlenden Einwilligung muss also die wiederholte Kontaktaufnahme treten. Das insoweit strengere deutsche Recht (UWG) könnte also zu einer massiven Inländer-Benachteiligung und damit zu einer Anpassung führen.

Hoffnung macht die UCP-Directive auch den Selbstkontrolleinrichtungen. Artikel 10 eröffnet einen beachtlichen Spielraum, den es möglichst bald - quasi vorauseilend - zu nutzen gilt. Der europäische Gesetzgeber erkennt nämlich an, dass Mechanismen der Selbstregulierung effektiv und effizient für Verbraucherschutz sorgen können. Es ist - gerade im europäischen Vergleich, etwa zu Großbritannien - wirklich an der Zeit, den effektiveren Selbstreinigungskräften des Marktes zu vertrauen.

Also: Auch wenn die Richtlinie für Deutschland wenige Überraschungen bereithält, sollte man sich bereits jetzt mit dem Regelwerk vertraut machen, um etwaige Lücken zu nutzen bzw. unlautere Werbemaßnahmen rechtzeitig abzuändern. Es wäre nämlich nicht verwunderlich, wenn die Mitgliedsstaaten das nationale Wettbewerbsrecht schnell den Vorgaben der UCP-Directive anpassen würden.

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