24.08.2004 - Im Streit um die fristlose Kündigung des ehemaligen DDV-Geschäftsführers Holger Albers haben beide Parteien einen Vergleich geschlossen.
Demnach lösen Albers und der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2004 im gegenseitigen Einvernehmen auf. Zudem zahlt der DDV eine Abfindung und zieht die im Rahmen der Kündigung vorgebrachten Anschuldigungen gegen Albers zurück. Die offizielle Sprachregelung lautet: "Der DDV hält an den Kündigungsgründen nicht mehr fest".
Auf der letzten DDV-Hauptversammlung im April hatte das Vorstandsmitglied Michael Martin dem ehemaligen Geschäftsführer Albers unter anderem Versäumnisse in der Geschäftsführung, das Nichtbefolgen von Präsidiumsbeschlüssen, persönliche Beleidigungen, Falschaussagen, das Nichtweiterleiten von Informationen sowie eine konsequente Blockadehaltung vorgeworfen. Albers weist die Anschuldigungen nach wie vor strikt zurück.
Der langjährige Verbandsfunktionär war Ende Dezember 2003 völlig überraschend fristlos gekündigt wurden, woraufhin im Verband und in der Fachpresse eine emotionale und kontroverse Diskussion über diese Personalentscheidung entbrannte.
Der Albers-Vergleich ist bereits die zweite Einigung, die der DDV innerhalb kurzer Zeit vor Gericht mit einem gekündigten Mitarbeiter geschlossen hat. Zuvor hatte die ebenfalls fristlos gekündige ehemalige Assistentin der Geschäftsführung, Nuria Algans, einen Vergleich mit der Wiesbadener Direktmarketingorganisation vereinbart. brö
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