02.06.2001 - Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben Zusammenarbeit der UMTS-Lizenznehmer grundsätzlich erlaubt
Erst vor wenigen Wochen hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Zusammenarbeit der UMTS-Lizenznehmer grundsätzlich erlaubt. Insbesondere die kleineren Anbieter hatten die Behörde aufgrund der hohen Kosten für den Aufbau und den Betrieb der UMTS-Netze zu diesem Schritt gedrängt. Nun machen die Telekom-Tochter T-Mobil und VIAG Interkom von dieser neuen Kooperationserlaubnis Gebrauch. Interessanterweise hatte sich die Telekom jedoch bis zuletzt gegen Kooperationen der UMTS-Anbieter gewehrt, der finanzielle Druck hat nun vermutlich doch für diesen Sinneswandel gesorgt. Eine weitere Allianz zwischen der Deutschen Telekom und der British Telecom soll den gemeinsamen UMTS-Aufbau in Deutschland und Großbritannien sichern. Der rosa Riese rechnet mit Einsparungen von 30 Prozent.
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