23.11.2012 - Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München sorgt aktuell für Unruhe in der E-Mail-Marketing-Branche. Nach Auffassung der Münchner Richter gelten E-Mails, die Links enthalten, mit denen der Empfänger seine Einwilligung in den Erhalt eines E-Mail-Newsletters bestätigen kann, bereits als einwilligungsbedürftige Werbung, also Spam. Nun treibt die Branche die Sorge um, ob wegen der Entscheidung des OLG das mittlerweile etablierte, so genannte Double-Opt-in-Verfahren vor dem Aus steht - und damit auch das E-Mail-Marketing. Mehrere Verbände kritisierten die richterliche Entscheidung - und geben den E-Mail-Marketing-Anwendern Empfehlungen.