20.10.2010 - Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW zofft sich mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Grund des Streits ist die vom VZBV geforderte Einschränkung zur Vermarktung ungesunder Lebensmittel. Der ZAW hält dagegen, dass die geforderte Einschränkung die eigentlichen Ursachen für Übergewicht bei Kindern und Erwachsenen verdecke und damit eine erfolgreiche Gegensteuerung erschwere.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass die Aufmachung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel verbindlicher reguliert werden müssen. Zum einen müssten, so der VZBV, die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für Werbung gegenüber Kindern geändert werden. Zum anderen müsse die Einhaltung von unabhängiger Stelle kontrolliert werden.
"Der generalisierende und wahrheitswidrige Fingerzeig auf die Ernährungswirtschaft und ihre Marken-Werbung ist wissenschaftlich nicht haltbar, widerspricht den Erkenntnissen der Bundesregierung sowie den Erfahrungen aus dem Ausland", sagt Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer der Dachorganisation des ZAW. Die Bundesregierung habe in ihrem von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung herausgegebenen Ernährungsbericht festgestellt, dass ein negativer Effekt der TV-Lebensmittelwerbung auf das Ernährungsverhalten nicht belegt ist.
Außer Acht gelassen werde in der Verbraucherschutzdebatte laut ZAW auch, dass die Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern durch europäische sowie nationale Vorgaben rechtlich bereits sehr eingeschränkt ist. Irreführend sei außerdem die Behauptung des VZBV, die freiwilligen Werberegeln der Wirtschaft in diesem Arbeitssektor beträfen lediglich Werbemittel wie Anzeigen, Plakate und TV-Spots. Tatsächlich würden jedoch seit 2009 zusätzlich zu den umfassenden gesetzlichen Bestimmungen spezielle selbstdisziplinäre Regeln des Deutschen Werberats in der Lebensmittelwerbung gelten, die sich auf sämtliche kommerzielle Kommunikation in diesem Bereich beziehen. (sl)
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