26.02.2007 - Anleitungen zum Umgang mit den neuen Regelungen (Telemediengesetz, Pflichtangaben) und technischen Einschränkungen (Outlook, Windows Live Hotmail)
Bildunterdrückung:- Sorgen Sie dafür, dass die Empfänger die E-Mail-Adresse des Newsletter-Versenders in sein Adressbuch aufnimmt! Erklären Sie Ihren Abonnenten im Footer oder Header, wie man die Bildunterdrückung ausschaltet! Am besten schon bei der Anmeldung und Bestätigungs-Mail darauf hinweisen.
- Forcieren Sie das Ausschalten der Bildunterdrückung, indem Sie besonders wertvollen Content als Grafik darstellen, z.B. Cartoon der Woche!
- Informieren Sie die Empfänger über die Vorteile des Aktivierens der Bilder (zum Beispiel die Möglichkeit, wertevolle Coupons auszudrucken)
- Verlassen Sie sich nicht nur auf die Aussagekraft der Bilder, sondern vermitteln Sie alle wichtigen Informationen auch via Text! Verwenden Sie Alt-Texte bei den Bildern! Bringen Sie keine entscheidenden Informationen in Grafiken unter!
- Bieten Sie eine Fullview-Möglichkeit an, indem Sie am Anfang der Mail auf eine Website verlinken, die den Newsletter voll darstellt!
- Sorgen Sie für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bildern und Texten!
- Analysieren Sie die Performance Ihrer Kampagnen! Wenn ein Rückgang mit der Neueinführung standardmäßiger Bildunterdrückung zusammenfällt, separieren sie die Empfänger der betroffenen Domain und sende Sie eine reine Textversion Ihrer Werbe-Mail!
Telemediengesetz:
- Ändern Sie Ihre Absenderadresse nicht, da sie sonst trotz Whitelisting im Spam-Filter landen könnte!- Machen Sie den Absender klar deutlich!
Outlook 2007:
- Programmieren Sie HTML-Mails so, dass sie auch von Word 2007 gelesen werden können! Benutzen Sie einfaches und vor allem sauberes HTML!- Bieten Sie immer eine Text- und PDF-Variante an!- Schreiben Sie Links immer aus!
Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails: Nehmen Sie folgende Angaben in Ihre Werbe-E-Mails auf:
- vollständiger Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut
- Rechtsform der Gesellschaft; Sitz der Gesellschaft; Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist
- alle Geschäftsführer und - sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat - der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
- die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ein Link auf das Impressum der Website reicht nicht.
- Überprüfen Sie Ihre Newsletterprojekte von der Anmeldebestätigung bis zur Abmeldung!
- Lassen Sie Ihren Footer von einem Anwalt durchsehen, damit Ihr Unternehmen keine Angriffsfläche bietet!
- Setzen sie sich bei Abmahnungen mit der Rechtsabteilung der öffentlichen Handelskammer in Verbindung. Vorher nichts bezahlen oder unterschreiben!
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