30.08.2005 - DDV-Ehrenpräsident Heinz Fischer über die wichtigsten Grundregeln des Adressmanagements
An die Qualität einer Adressdatenbank werden immer höhere Anforderungen gestellt. Die gute alte Kundendatei reicht für moderne Analyseprogramme zur Durchführung erfolgreicher Marketing-Aktionen oder notwendiger Mikro-Marketing-Strategien nicht mehr aus.
Dennoch steht die eigene Datenbank für ein Unternehmen immer noch im Mittelpunkt aller Zielgruppenstrategien. Für dieses wichtige Marketing-Instrument gelten folgende Grundregeln, verbindlich für alle Unternehmensteile wie Marketing und Werbung, Verkauf und Vertrieb einschließlich Außendienst.
1. Aufbau eines Programms zur systematischen Adressen- und Datenerfassung, Pflege und Aktualisierung.
2. Festlegung, welche Adressen und weiteren Daten zu erfassen sind, etwa bei Privatpersonen Geburtstag, Umsatz- und Kaufkraftwerte, Datenquelle oder Zugriffsberechtigung.
3. Bestimmung der Datenerfassungsmethode und -technik sowie Kompatibilität mit anderen Systemen und Zugriffsmöglichkeiten diverser Betriebsabteilungen, Kooperationspartner oder Außendienststellen.
4. Informationsfluss: Sicherung, Kontrolle und Dubletten-Check der eingehenden Daten und Dateninformationen über elektronische Medien wie E-Mail, Websites oder SMS.
5. Zur Gewinnung neuer Potenziale stehen bundesweit Fremdadressen zur Verfügung: Datenbanken von Dienstleistern wie Adressenverlagen und Unternehmen, die ihre eigenen Adressen über Listbroker zur Nutzung vermieten oder verkaufen, sowie Telefon- und Branchenadressbücher.
6. Fremdadressen können nach vielfältigen Kriterien selektiert geliefert werden. Zur Ermittlung der Aktualität und Qualität sollte vor Einsatz ein Test und, falls erforderlich, auch ein Abgleich mit der eigenen Datenbank durchgeführt werden. Die Testfehlerquote darf bei höchstens fünf Prozent liegen. Wichtige Qualitätsmerkmale sind: Herkunft der Daten und Erfassungsdatum, Selektionsmöglichkeiten und Info-Daten.
7. Auslandsadressen stehen von deutschen wie von internationalen Dienstleistern zur Verfügung. Besonderheiten sind die teilweise unterschiedliche Formatierung der Adressen und länderspezifische Branchenbezeichnungen. Auch vor dem Einsatz von Fremdadressen aus dem Ausland ist ein Test zu empfehlen. Die bereits in der eigenen Datenbank befindlichen Adressen sollten mit den Fremdadressen abgeglichen werden.
8. Je besser die eigene Datenbank geführt wird, desto sicherer funktioniert die Beschaffung von Fremdadressen. Die in der Datenbank erfassten Informationen zum Kaufverhalten ermöglichen mehr Treffsicherheit bei der Auswahl von Fremdadressen der Verlage oder Info-Datenbanken. Bei besonderen Aktionen lohnt sich auch die Einschaltung eines Call-Centers, um aktuelle Daten zur vorliegenden Adresse zu ermitteln.
Fazit: Es gibt kein Patentrezept, jederzeit und immer wieder die qualitativ besten und richtigen Adressen zur Hand zu haben. Adressen "leben" und verändern sich. Wenn das Grundrezept stimmt und der Informationsfluss im Griff ist, halten sich jedoch die Fehlerquoten in Grenzen.
Eine wichtige Regel zum Schluss: In jedem Datenbestand sollten Kontrolladressen vorhanden sein. Hierbei handelt es sich um Anschriften von Personen im Unternehmen, jedoch mit einem absichtlichen, kleinen Schreibfehler. Wenn die betreffende Person Mailings mit dieser veränderten Adresse erhält, kann kontrolliert werden, ob diese Adresse gemietet oder verkauft worden ist. Genauso kann mit Privatadressen verfahren werden. Die Privatperson bringt oder schickt die mit der fehlerhaften Adresse bei ihr eingegangenen Mailings an den Dienstleister zurück zur Kontrolle, ob ein entsprechender Auftrag vorgelegen hat.
Eine falsche Kontrolladresse wäre zum Beispiel "Fischer´s Buchshop/Frau Bettina Lutter/...(Adresse)" statt: "Fischer´s Buchshop/Frau Regine Luther-Fischer/...(Adresse)". Je nach Anzahl der eingesetzten Adressen sollten jedoch mindestens drei Kontrolladressen eingesetzt werden, die jährlich wechseln. Auch für die Datenschutzmaßnahmen ist dieses Verfahren nützlich.
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