Bundeskartellamt mahnt die Deutsche Post

03.11.2004 - Rüge wegen Rabatten für Großkunden

Der Deutschen Post (DPAG) droht wieder einmal Ärger wegen ihrer Preispolitik im Bereich briefvorbereitender Dienste. Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, hat das Bundeskartellamt den Konzern in einen Formbrief für die Praxis kritisiert, bei seinen Geschäftskunden zwischen Mitbewerbern und anderen Unternehmen zu unterscheiden: Großkunden räumt die DPAG für das Vorsortieren und Anliefern von Massensendungen Rabatte bis zu 21 Prozent ein, während konkurrierende Briefdienste für ihre sortierten Sendungen den vollen Portopreis zahlen müssen. Die Deutsche Post blockiere mit ihrem Verhalten den Markteintritt von Wettbewerbern und verstoße gegen deutsches wie europäisches Recht, bemängelt Kartellamtschef Ulf Böge. Die DPAG erhielt zunächst einen förmliche Abmahnung. Nachdem sich das Unternehmen zu den Vorwürfen geäußert hat, kann die Bundesbehörde weitere Schritte prüfen.

Das Geschäftsgebahren der DPAG im Bereich der Konsolidierung von Briefen hat bereits mehrfach Anlass für Kritik gegeben. Erst kürzlich hatte die Europäische Kommission versucht, die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung des Postgesetzes drängen. Die Übereinstimmung des deutschen Postgesetzes mit EU-Recht prüft derzeit der Europäische Gerichtshof.

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