18.06.2004 - Bundestag überstimmt Einspruch des Bundesrats
Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das unter anderem das Telemarketing stark reglementiert, ist nach monatelangem Tauziehen unter Dach und Fach. Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition wies der Bundestag den Einspruch des unionsdominierten Bundesrates zurück. Damit kann die Anfang Mai 2002 vom Bundeskabinett beschlossene Novelle in Kraft treten. Das Gesetz schreibt vor, dass Werbung über Telefon nur nach dem ausdrücklichen Einverständnis des Verbrauchers zulässig ist, bei Geschäftskunden muss zumindest eine "mutmaßliche Einwilligung" vorliegen. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen die Herausgabe der durch die Aktion erwirtschafteten Gewinne.
Im Großen und Ganzen wird durch die Novelle die bisherige Rechtsprechung in Gesetzesform gegossen. Allerdings ist sie dadurch auch zementiert, während die Rechtsprechung bislang variabel war. Nach Schätzung der Branchenorganisationen Deutscher Direktmarketing Verband (DDV) und Call Center Forum (CCF) sind infolge der Neuregelung mehr als 100.000 Arbeitsplätze gefährdet - entweder durch Stellenstreichungen oder Verlagerungen ins Ausland. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erwartet sogar einen Verlust von bis zu 400.000 Jobs.
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