03.09.2002 - Auf der DIMA 2002 befasste der DDV sich auch mit dem heiklen Thema Telefonmarketing und stellte fest, dass eine Neuordnung der Rechtslage in Deutschland erforderlich ist.
Das Interesse an der Veranstaltung im Vortragsforum am DIMA-Montag war groß, offenbar besteht in der Branche Leidensdruck. Zu Recht: Deutschland nimmt laut einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Professor Marian Paschke von der Universität Hamburg im Outbound-Telefonmarketing eine Außenseiterrolle ein: In fast allen europäischen Ländern sei aktives Telefonmarketing der Unternehmen grundsätzlich erlaubt, in Deutschland sei es verboten.
Der DDV plädiert für eine Liberalisierung der Rechtslage und für die Selbstregulierung der Wirtschaft. Zum Schutz vor unerwünschten Anrufen könnten Telefon-Robinsonlisten eingeführt werden, denn, so DDV-Vorstandsmitglied Gerald Schreiber, unerwünschte Anrufe nützten weder dem Unternehmen noch dem Verbraucher etwas. Außerdem spricht sich der DDV für die Festlegung von Branchenregeln für faires Telefonmarketing aus - zum Schutz der Verbraucher.
In Deutschland dürfen Unternehmen laut dem DDV selbst bei bestehenden Vertragsbeziehungen ihre Kunden nur in sehr engen Grenzen anrufen. So würden sinnvolle Marketingmaßnahmen unterdrückt und der Wirtschaftsstandort Deutschland werde benachteiligt.
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