0190-Nummer: Schutz vor Missbrauch

23.08.2002 - Bundeskabinett hat Entwurf einer Verordnung zugestimmt

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) zugestimmt, um gegen den Missbrauch von 0190-Nummern vorzugehen. Künftig sind Rechnungsteller verpflichtet, ihre Kunden auf ihr Widerspruchsrecht im Falle strittiger Forderungen hinzuweisen. Zudem müssen Name und Anschrift sowie eine kostenfreie Servicenummer so genannter Dialer in der Rechnung aufgeführt werden. Nutzen Dialer eine Mehrwertdiensterufnummer rechtswidrig, muss der Netzbetreiber die Nummer sperren.

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