Postdienste-Datenschutzverordnung wird erneuert

06.03.2002 - Das Bundeskabinett hat eine neue Postdienste-Datenschutzverordnung beschlossen

Die Verordnung, der vor Inkrafttreten noch der Bundesrat zustimmen muss, soll das Selbstbestimmungsrecht der am Postverkehr Beteiligten schützen. Zudem soll sie die Befugnisse der Postdienstleister beim Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Mit der neuen Verordnung will die Bundesregierung den veränderten Datenschutzerfordernissen Rechnung tragen, beispielsweise in Hinblick auf Technologien, die klassische Quittungen ersetzen. Verfahrensvereinfachungen berücksichtigen außerdem die per Postgesetz eingeleitete Marktliberalisierung, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über die Verordnung.

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