Telefonwerbung: Widerstand gegen Grünen-Antrag

28.02.2007 - FDP fordert Änderung des Fernabsatzgesetzes. CDU: Telefonische Verträge nur mit Unterschrift gültig. DDV spricht von hysterischem Populismus

Der Antrag zum Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist in Politik und Wirtschaft auf große Ablehnung gestoßen. Selbst die Bundestagsfraktionen von Union und SPD, die Ende 2006 die Einführung eines Bußgeldes für unseriöse Call-Center-Betreiber gefordert hatten, können sich nicht mit dem Vorstoß der Gruppe um die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen, Bärbel Höhn, anfreunden.

Die ehemalige NRW-Umweltministerin will unerwünschte Telefonwerbung als Ordnungswidrigkeit regeln und der Bundesnetzagentur die Kompetenz übertragen, Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro zu ahnden. Der im Wettbewerbsgesetz UWG festgelegte Verschuldensmaßstab zur Gewinnabschöpfung soll so gefasst werden, dass die widerrechtlich erwirtschafteten Gewinne bereits dann eingezogen werden können, wenn ein Unternehmen "grob fahrlässig" gehandelt hat. Der abgeschöpfte Gewinn soll an Einrichtungen oder Projekte des Verbraucherschutzes gehen. Ferner soll der Gesetzgeber in bundeseigenen Unternehmen und Aufsichtsräten darauf hinwirken, dass das Telefonwerbeverbot "ausnahmslos eingehalten wird".

Höhn begründet den Antrag mit der Erfolglosigkeit der bisherigen Regelung. Diese sei "ein zahnloser Tiger, der die schwarzen Schafe der Werbebranche nicht schreckt". Nach Ansicht von Manfred Zöllmer (SPD) geht der Antrag der Grünen nicht weit genug. Außerdem gebe es an vielen Stellen rechtliche Schwachpunkte, welche die SPD "zielgenau" angehen werde. "Wir werden uns mit der Bundesregierung auf eine vernünftige und der Thematik angemessene Lösung verständigen", sagte Zöllmer, ohne nähere Details zu nennen. Der Bundestagsabgeordnete hatte sich im November vergangenen Jahres für eine Erleichterung der Gewinnabschöpfung innerhalb des UWG stark gemacht (ONEtoONE 12/2006).

Julia Klöckner (CDU) hält die von den Grünen geforderte Gewinnabschöpfung für "wenig hilfreich und konstruktiv". Begründung: Der Anruf zu Werbezwecken erfolge stets vorsätzlich, was kein Gericht bestreite. Insofern sei eine Verschärfung des UWG-Passus` gar nicht notwendig. Mögliche Alternativen seien die Einstufung als Ordnungswidrigkeit und die damit verbundene Verhängung von Bußgeldern, die Neugestaltung des Widerrufsrechts und die Regelung, dass telefonische Verträge einer Unterschrift bedürfen. Die Unionsfraktion werde dies in einer internen Anhörung diskutieren, um eigene Vorschläge vorlegen zu können.

Hans-Michael Goldmann (FDP) bezweifelt, dass die Androhung von Bußgeldern wirksam sei, da dadurch das Problem der fast unmöglichen Beweisführung nicht gelöst werde. Außerdem hat der Liberale rechtspolitische Bedenken bei der Ausweitung des Sanktionsmittels Gewinnabschöpfung um grobe Fahrlässigkeit.

Als kritisch bewertet Goldmann auch den Vorschlag der Grünen, die abgeschöpften Gewinne quasi durch die Hintertür den Verbänden zukommen zu lassen. "Aus gutem Grund fließen die Unrechtsgewinne dem Fiskus zu und gerade nicht den Verbänden", so Goldmann. Die Fraktion prüfe eine Änderung des Fernabsatzgesetzes, wonach via Telefon abgeschlossene Abo-Verträge nicht widerrufen werden können. Eine Neuregelung würde für die Unternehmen den Anreiz senken, auf diese Weise Verträge zu schließen. Das würde wiederum die Zahl der rechtswidrigen Anrufe reduzieren.

Goldmann nimmt damit eine Forderung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen auf, der sich zudem für ein Verbot der Rufnummernunterdrückung einsetzt. Das Call Center Forum empfiehlt die Durchsetzung des kürzlich beschlossenen Ehrenkodex Telefonmarketing. Der Deutsche Direktmarketing Verband spricht von einem "hysterischen Polit-Populismus", der vollkommen kontraproduktiv beim Kampf gegen schwarze Schafe sei. brö

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