Die Bundesregierung will das Postgesetz ändern

20.09.2004 - EU-Kommssion setzt sich durch

Die Bundesregierung hat angekündigt, das deutsche Postgesetz zu ändern. "Es gibt eine Zusage an die Europäische Kommission, das Postgesetz dahin gehend neu zu formulieren, dass die Übereinstimmung mit EU-Recht sichergestellt wird", sagte Dr. Alexander Schieferdecker, Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Die entsprechende Neuregelung der gesetzlichen Exklusivlizenz sollen dem Parlament noch in diesem Jahr vorlegt werden.

Hintergrund der Initiative ist eine Mahnung der Europäischen Kommission. Diese hatte die Bundsrepublik im Mai des Jahres zu der Gesetzesänderung aufgefordert, da das deutsche Postgesetz nicht mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar sei. In einem Brief an die Bundesregierung hatte Brüssel insbesondere die Regelungen zur Konsolidierung von Briefen im Monopolbereich bemängelt, also das gewerbsmäßige Sammeln, Sortieren und Frankieren von Briefen unter 100 Gramm im Auftrag von Kunden. Diese postvorbereitenden Leistungen seien in unangemessener Weise dem ehemaligen deutschen Monopolisten vorbehalten, meinte die EU-Kommission. "Um dies zu ändern, wird der Paragraf 51, Absatz 2, neu formuliert", so Schieferdecker. asc

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