04.06.2012 - Betreiber von Websites und Online-Services in Deutschland müssen weiterhin ein Cookie-Opt-in fürchten, also die Vorschrift, vor der Speicherung eines Cookies auf dem Rechner eines Besuchers dessen Einwilligung einzuholen (s. OtO 02/12 & 03/12). "Die Cookie-Regelung in der E-Privacy-Richtlinie ist direkt anwendbar und wird so von den Aufsichtsbehörden gehandhabt", sagte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar im Mai beim Datenschutzkongress in Berlin.