02.08.2004 - Kritiker werfen dem DDV-Vorstand Verdrehung von Tatsachen vor und untermauern auf juristischem Wege die Forderung nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. DDV-Geschäftsführer Muth (Foto) lehnt das strikt ab.
In der Auseinandersetzung um den Sparhaushalt des Deutschen Direktmarketing Verbands (DDV) verhärten sich die Fronten: Die internen Kritiker haben in einer anwaltlichen Stellungnahme einen DDV-Bericht dementiert, wonach der Versuch, den Haushalt per einstweiliger Verfügung zu stoppen, in zwei Instanzen gescheitert sei. Sollte die DDV-Spitze diese Behauptung nicht zurücknehmen, wollen die so genannten Rebellen eine Unterlassungsklage einreichen.
Nach Aussage von Rechtsanwalt Wolfgang Naegele hat das Landgericht Wiesbaden das Abstimmungsverfahren nur deshalb nicht untersagt, da bereits die Entscheidung, die Abstimmung schriftlich vorzunehmen, nichts rechtens gewesen sei. Insofern sei eine einstweilige Verfügung gar nicht nötig. Die Antragsteller müssten sich lediglich von einem Gericht bestätigen lassen, dass der Beschluss über die schriftliche Abstimmung nichtig war.
Die Entscheidung wäre laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraf 32 Absatz 2) nur dann gültig gewesen, wenn die Mitglieder ihn einstimmig gefasst oder in der DDV-Satzung ausdrücklich auf das so genannte Einstimmigkeitsprinzip verzichtet hätten.
Ebenso sei die DDV-Behauptung, das schriftliche Abstimmungsverfahren habe einem Mitgliedervotum auf der Hauptversammlung in Berlin entsprochen, nicht richtig, da im Protokoll keine Rede davon sei. Daher müsse der Verband eine außerordentliche Mitgliedversammlung einberufen, um den Haushalt "gesetzeskonform zu beschließen".
DDV-Geschäftsführer Michael Muth (Foto) lehnt dies nach wie vor strikt ab: "Das Vorgehen des Vorstands ist nach Überprüfung eines externen Vereinsrechtlers absolut korrekt", sagte Muth auf Anfrage. Auf die einzelnen Punkten des Naegele-Schreibens wollte er nicht näher eingehen, teilte aber mit, dass der DDV-Vorstand - wie von den Kritikern gefordert - bereits das Verbandsgremium Senat angerufen habe. Die Kritiker bestritten die Darstellung von Michael Muth. Sie hätten die Anrufung des Senats nicht gefordert, da dieser in der Angelegenheit keine Zuständigkeit habe.
Dem umstrittenen DDV-Bericht war ein Treffen der Vorstandsgegner mit der DDV-Spitze vorausgegangen, auf dem die Kritiker vergeblich die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung forderten und die mangelnde Transparenz des Haushaltes bemängelten. Dieser war kurz zuvor von den Mitgliedern in einer schriftlichen Abstimmung genehmigt worden.
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