16.12.2011 - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) haben eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Deutschen Post vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Die Verlegerverbände hatten auf Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen das Postprodukt geklagt: Als Unternehmen, das sich zum Teil in Staatsbesitz befindet, dürfe die Deutsche Post keine redaktionellen Beiträge veröffentlichen, weil dies dem Gebot der Staatsferne der Presse zuwider laufe. Der BGH wies die Klage ab, da die Deutsche Post nicht von Bund und Ländern beherrscht werde (I ZR 129/10).