03.12.2010 - Die Frage, ob für die Werbe-E-mail des Autovermieters um die Ecke das personalisierte Postanschreiben des lokalen Supermarktes oder das Werbefax der regelmäßig besuchten Autowerkstatt die erforderliche Einwilligung des Empfängers vorgelegen hat oder nicht, beschäftigt regelmäßig die Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH). Bei der komplexen Problematik spielen unterschiedliche Gesetze zusammen. Dies macht es nicht nur der Marketingbranche, sondern auch Datenschutzbeauftragten schwierig zu verstehen, ob eine geplante Maßnahme zulässig ist oder nicht.