27.05.2011 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai einem Gesetzesentwurf, der die Regelungen für Telefon-Werbung verschärfen soll, mehrheitlich zugestimmt. Damit wird das Gesetz in den deutschen Bundestag eingebracht. Es sieht unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn der Verbraucher diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Der DDV, ZAW und VDZ hatten sich noch am Tag vor der Sitzung in einem offenen Brief gegen eine Verschärfung der bestehenden Regelungen ausgesprochen.