15.08.2011 - Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Post untersagt, damit zu werben, dass ihr Produkt E-Postbrief "so sicher und verbindlich wie der Brief" sei und er "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet" übertrage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen die nach seiner Ansicht irreführende Werbung geklagt und am 30. Juni in einem Urteil Recht bekommen. Ein Sprecher der Deutschen Post kündigte gegenüber ONEtoONE an, dass das Unternehmen in jedem Fall in Berufung gehen wolle.